Sicherheitstechnische Grundlage
Rangfolge der Schutzmaßnahmen gegen Absturz:
- Rückhalten durch PSAgA, die den Benutzer davon abhält Bereiche mit Absturzgefahr zu erreichen.
- Auffangen durch PSAgA, welche den Stürzenden auffängt.
Einrichtungen auf Dächern zum Schutz gegen Absturz nach DIN 4426:
Abs.: 5 Für die vom Dach aus vorzunehmenden Inspektions-, Wartungs- und kurzzeitigen Instandsetzungsarbeiten sind Absturzsicherungen vorzusehen.
Im Bereich von 0,6m des Dachausstieges bzw. an jedem Zugang zur Dachfläche ist mindestens eine dauerhafte Einrichtung zur Befestigung von PSAgA vorzusehen, sofern nicht alle Absturzmöglichkeiten auf der Dachfläche durch kollektiv wirkende, permanente Absturzsicherungen verhindert werden.
Konstruktiv nicht durchsturzsichere Dachteilflächen, Lichtkuppeln, etc. sind mit geeigneten Umwehrungen, Überdeckungen, Unterspannungen, z.B. Schutznetze nach EN 1263 auszuführen, die ein Durchstürzen bzw., ein Abstürzen von Personen verhindern.
Einrichtungen auf Dächern zum Schutz gegen Absturz nach DIN 4426:
5.6. Dachbegrünungen sind regelmäßig zu warten und je nach Vegetationstyp zu pflegen .
Dafür sind Absturzsicherungen wie folgt vorzusehen:
Extensivbegrünung: ein bis zwei Wartungsgänge pro Jahr nötig.
Der Schutz gegen Absturz kann durch die Verwendung vom PSAgA erfolgen!
Dazu sind dauerhaft befestigte Anschlageinrichtungen als Einzelanschlagpunkte oder lineare Anschlageinrichtungen zu installieren.(Schienensysteme sind anderen linearen Einrichtungen zum Anschlagen von PSAgA vorzuziehen.)
Dachdurchdringungen zur Befestigung der Einrichtungen können durch die Verwendung geeigneter auflastgehaltener Anschlageinrichtungen vermieden werden.
Einrichtungen an Fassaden zum Schutz gegen Absturz nach DIN 4426:
An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen an Fassaden sind bei einer Absturzhöhe von 1,0m Absturzsicherungen erforderlich.
„Wenn bei Änderungen dauerhafter baulicher Anlagen gestalterische und konstruktive Gegebenheiten einer Fassade eine Umwehrung nicht zulassen, dürfen Inspektions- und Wartungsarbeiten an der Fassade unter Verwendung von PSAgA durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass geeignete Anschlageinrichtungen z.B. Seil-, oder Schienensysteme vorgesehen werden.“
Die Anschlageinrichtungen müssen zwischen zwei Befestigungen mindestens für die Sicherung von 2 Personen ausgelegt sein!
Freifallhöhe ist die Strecke, die eine gesicherte Person im Sturzfall fällt. Bevor die eine Sicherungsmaßnahme greift.
Freifallhöhen über 2,0m sind zu vermeiden und führen im Auffangvorgang zu schweren Verletzungen.
Lichter Sturzraum:
Der lichte Sturzraum ist die Distanz inklusive Sicherheitsabstand, den ein Benutzer benötigt, bevor das Absturzsicherungssystem seinen Sturz stoppt.
Der erforderliche lichte Sturzraum hängt von dem Fallfaktor und der verwendeten PSAgA ab.
Durch die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten muss die Art und die Lage des Absturzschutzsystems immer individuell für den entsprechenden Standort im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bestimmt werden.
Je geringer die Fallhöhe desto geringer ist die Auffangstrecke und somit das Verletzungsrisiko des Benutzers.
Die Auffangstrecke definiert die zurückgelegte Strecke des Benutzers bei einem Sturz bis zum sicheren Auffangen durch das Absturzschutzsystem / Auffangsystem.
Im Idealfall befindet sich die Anschlageinrichtung immer über dem Kopf des Benutzers.
Fallfaktor:
Der Fallfaktor beschreibt die Lage der Anschlageinrichtung [AE] zur Position des Benutzers.
Bei dem Fallfaktor 0 befindet sich die AE oberhalb des Benutzers und das Verbindungsmittel ist zwischen dem AE und der Auffangöse des Benutzers gespannt. Die Fallstrecke wird auf ein Minimum begrenzt.
Bei dem Fallfaktor 1 befindet sich die AE und die Auffangöse des Benutzers auf der gleichen Höhe. Die Fallstrecke wir somit auf die Länge des Verbindungsmittels begrenzt.
Bei dem Fallfaktor 2 befindet sich die AE auf der Höhe der Standfläche des Benutzers. Die Fallstrecke beträgt somit die 2-fache Länge des Verbindungsmittels.
Sturzraumberechnung für eine Flachdachsicherung:
1. Bsp.: Einstellbares Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer (EN353-2) + Auffanggurt (EN361)
[Der Anstand der AE zur Dachkante, sowie der Typ der AE wird nicht berücksichtigt!]
• Maximale Überlänge des Verbindungsmittels: 2,00m
• Aufreißlänge des Bandfalldämpfers: 1,75m
• Dehnung des Auffanggurtes: 0,50m
• Körpergröße des Benutzers: [Abstand AE zu Auffangöse] 1,50m
• Sicherheitsabstand: 1,00m, benötigter lichter Sturzraum: 6,75m
Ab- und Durchstürze sind…
1. Verantwortlich für fast 50 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft!
2. Nicht nur bei großer Höhe gefährlich. 2/3 der tödlichen Abstürze ereignen sich aus kleiner als 5m Fallhöhe
3. Menschlich bedingt!
70 Prozent der tödlichen Abstürze sind auf Fehlverhalten sowie Manipulation der Absturzsicherung zurückzuführen!
Quelle: BG Bau, Initiative: Bau auf Sicherheit, Bau auf dich
Welche Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden?
1. Kollektivschutz (Geländer, Brüstungen, Umwehrungen)
2. Kollektivschutz (Auffangeinrichtungen + Rückhaltesysteme z.B. Gerüste, Netze)
3. PSA-Seilsysteme und Einzelanschlagpunkte
Worauf ist zu achten?
1. Auswahl der geeigneten Systeme, Hilfestellung durch DGUV Information 201-056, kostenloser Planungsservice, Beratung, Objektanalyse vor Ort, Planung des Systems und Zertifizierung der Verarbeiter.
2. Fachgerechter Einbau gem. Montageanleitung und DiBT-Zulassung!
3. Montagedokumentation!!!
4. Herstellung erfolgt gem. DIN EN 1090 (CE Kennzeichen Vergabe), DIN EN 795 ist veraltet und regelt nur noch die PSAgA.
Planung von Absturzsicherungen
1. Nutzungsart festlegen (Eigentümer, Bauherr, Planer)
2. Absturzsicherungskonzept (Planer)
3. Installation der Absturzsicherung (Bauherr, Planer, Monteur)
4. lnbetriebnahme (Sachkundiger Planer)
Die Grundlage der Planung eines Absturzsicherungssystems ist die Festlegung der Nutzungsart des Flachdaches mit dem Eigentümer oder Bauherren!
Bei einer nachträglichen Änderung der Nutzungsart des Flachdachaes muss die Ausstattung neu definiert werden.
Bei der Festlegung der Ausstattungsklasse auf einem Flachdach sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Eine Dachfläche kann in verschiedene Ausstattungsklassen – Bereiche unterteilt werden.
- Die Wartungsintensität des Daches und der technischen Anlagen muss bekannt sein.
- Der Personenkreis, der die absturzgefährdeten Bereiche des Flachdaches betreten wird, muss bekannt sein.
- Wann mit einem Auffangsystem nach EN 363 gearbeitet werden soll, muss ein Rettungskonzept erstellt werden!
Planung von Absturzsicherungen
Worauf muss man achten:
- Absturzhöhe / Gebäudehöhe
- Gebäudegeometrie
- Dachneigung
- Zugang
- Oberfläche
- Absturzgefährdete Bereiche
- Lichtkuppeln
- Lichtbänder
- RWA‘s
Worauf muss man noch achten:
Generell ist der Bauherr / Eigentümer / Nutzer des Gebäudes für den Absturzschutz eines Gebäudes verantwortlich. Die Sicherheit einer Absturzsicherung muss der Bauherr immer individuell, basierend auf einer Gefährdungsermittlung vor Ort bewerten!
Die Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung muss von dem Bauherr / Eigentümer / Nutzer basierend auf den zu erwartenden Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erstellt werden und legt letztlich die Art und Position der Absturzsicherung fest.
Wir als Hersteller der Absturzsicherungen, können den Bauherren / Eigentümer / Nutzer nur mit Beratungen und Planungen, basierend auf den gültigen Regelwerken unterstützen und für einen ordnungsgemäßen Einbau unserer zertifizierten Produkte sorgen.
Gefahrenbereiche:
- Generell gilt die ganze Dachfläche als Gefahrenbereich.
- Den Bereich innerhalb von 2,0m zur Absturzkante bezeichnet man als absturzgefährdeter Bereich!
- Eine Absturzkante kann die Dachkante, die Lichtkuppel, sowie der Übergang zu einer nicht tragfähigen Oberfläche sein!
Ausstattungsklassen:
Ausstattungsklasse 1:
- Permanente oder temporäre Einzelanschlagpunkte.
- Belichtungselemente und Oberlichter sind permanent gegen Durchsturz zu sichern.
- Der Dachzugang muss über einen gesicherten Zugang erfolgen:
– innen- oder außenliegende Treppe
– festinstallierte Leitern mit Rückenschutz oder Steigschutz
– gesicherte Anlegeleitern bis 5m Aufstiegshöhe. - Benutzer müssen im Umgang mit PSAgA ausgebildet sein.
- Ein Rettungskonzept muss eine Rettung innerhalb 10-15min sicherstellen.
- Alleinarbeit ist ausgeschlossen.
- Ein ausreichender lichter Sturzraum höher als 6,75m muss zur Verfügung stehen.
Ausstattungsklasse 2:
- Permanente oder temporäre Anschlageinrichtungen mit horizontaler Führung, wie z.B. Seilsicherungs- oder Schienensysteme.
- Die Absturzsicherungssysteme sollten als Rückhaltesystem, bei welchem ein Absturz technisch nicht mögliche (nicht verstellbares Verbindungsmittel) ist ausgebildet sein.
- Bei Absturzsicherungssystemen, die nicht als Rückhaltesystem geplant sind muss ein Rettungskonzept vorliegen und der lichte Sturzraum muss für dieses System ausreichend dimensioniert sein.
- Belichtungselemente und Oberlichter sind permanent gegen Durchsturz zu sichern.
- Der Dachzugang muss über einen gesicherten Zugang erfolgen:
– innen- oder außenliegende Treppe
– festinstallierte Leitern mit Rückenschutz oder Steigschutz
– gesicherte Anlegeleitern bis 5m Aufstiegshöhe. - Benutzer müssen im Umgang mit PSAgA ausgebildet sein.
Ausstattungsklasse 3:
- Die Absturzkanten sind mit einem kollektiven Seitenschutz zu sichern.
- Dachbereiche mit einer geringeren Ausstattungsklasse sind abzugrenzen
- Der Dachzugang muss über einen gesicherten Zugang erfolgen:
– innen- oder außenliegende Treppe
– festinstallierte Leitern mit Rückenschutz oder Steigschutz
– gesicherte Anlegeleitern bis 5m Aufstiegshöhe.
Ausstattungsklasse 4:
Die Verkehrswege und Arbeitsplätze sind gemäß den Bauvorschriften auszustatten.
Anschlagpunkte sollten immer 2,5m von der Absturzkante entfernt, außerhalb des absturzgefährdeten Bereich geplant werden.
Lineare Anschlageinrichtungen können auf Grund der permanenten Sicherung auch näher an die Absturzkante herangeführt werden.
Besonders zu beachten ist auch die Gebäude/Absturzhöhe. => Sturzraum beachten!
Gebäudehöhen mit Arbeitshöhen < 4,0m ist besonders zu betrachten! => Auffangsystem möglich!
Die Außenecken sind die gefährlichsten Positionen an einem Gebäude, dort wirkt sich der Pendelsturz am größten aus!
Lineare Absturzsicherungssysteme immer kantenparallel ausführen.
Anschlagpunkte sollten immer 2,5m von der Absturzkante entfernt, außerhalb des absturzgefährdeten Bereich geplant werden.
Lineare Anschlageinrichtungen können auf Grund der permanenten Sicherung auch näher an die Absturzkante herangeführt werden.
Besonders zu beachten ist auch die Gebäude/Absturzhöhe. => Sturzraum beachten!
Gebäudehöhen mit Arbeitshöhen niedriger 4,0m ist besonders zu betrachten! => Auffangsystem möglich!
Die Außenecken sind die gefährlichsten Positionen an einem Gebäude, dort wirkt sich der Pendelsturz am größten aus!
Lineare Absturzsicherungssysteme immer kantenparallel ausführen.
Absturzsicherungssystem:
Sind Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern.
Wo immer möglich sollten feste Einrichtungen ( Dreiteiliger Seitenschutz, Absperrungen, Abdeckungen) installiert werden, um einen Absturz zu verhindern.
Andernfalls müssen Fanggerüste oder Fangnetze angebracht werden oder der die Beschäftigten müssen mit einer geeigneten persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gesichert werden.
Persönliches Absturzsicherungssystem:
Zusammenstellung von Bestandteilen zum Schutz des Benutzers gegen Absturz, die eine Körperhaltevorrichtung und ein Befestigungssystem umfasst, die mit einer zuverlässigen Verankerung verbunden werden können.
Kollektivschutz:
Ist eine technische Maßnahme, die Personen unabhängig ihrer Ausrüstung und ihres Verhaltens schützt. Hierbei unterscheidet man zwischen direkt und indirekt wirkenden Systemen.
Rückhaltesystem:
Ein persönliches Absturzsicherungssystem, das den Benutzer davon abhält, Bereiche mit Absturzgefahr erreichen.
Auffangsystemsystem:
Persönliches Absturzsicherungssystem, das die während des Auffangvorgangs auf den Körper des Benutzers wirkende Fangstoßkraft auf <6kN begrenzt.
Pendelsturz:
Dabei schwingt die Person während des Auffangvorganges wie ein Pendel hin und her, wobei die Verletzungsgefahr durch Anprall stark ansteigt.
Wird für die Absicherung nicht ein kantenparalleles „Linenabsturzsicherungssystem“ verwendet oder befindet sich der Anschlagpunkt nicht senkrecht oberhalb des Benutzers, besteht im Falle eines Absturzes die Gefahr des Seitwärtspendels und damit das Risiko einer Verletzung durch Anprall oder Aufprall an seitlichen Hindernissen oder auf dem Boden.
Ist kein geeignetes Anschlagsystem vorhanden kann durch die Verwendung von zwei seitlichen Anschlagpunkten, einer auf jeder Seite des Benutzers das Pendeln verhindert werden.
Wie oft muss eine AE überprüft werden?
Eine sachkundige Überprüfung ist im Regelfall mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Darüber hinaus ergibt sich bei besonderen Umständen eine kürzere Frist. Dies kann bei besonderen Witterungseinflüssen, Beschädigungen der Fall sein.
Bei fest mit dem Bauwerk verbundenen Anschlageinrichtungen, die zudem absehbar in größeren Zeitabständen als ein Jahr benutzt werden, kann die Frist verlängert werden.
Es muss nur sichergestellt sein, dass der Zeitraum vom Zeitpunkt der letzten Sachkundigenprüfung bis zur Benutzung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Die Vorgehensweise bei der Sachkundigenprüfung an permanenten Anschlageinrichtungen hängt von einigen Randbedingungen ab:
- Die Prüfung durch einen Sachkundigen kann sich auf eine Sicht- und Funktionsprüfung unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers der AE beschränken, wenn:
• die Montage der AE durch fachkundiges Montagepersonal erfolgte,
• ein Nachweis der sachgemäßen Montage, einschließlich der Befestigung am Untergrund vorliegt
• die Unterlagen der AE zugeordnet werden können.
Sind Privatpersonen auch (Verkehrssicherungspflicht) verpflichtet, für Anschlagpunkte oder Schutzmaßnahmen gegen Absturz zu sorgen?
JA
Worauf fundiert diese Aussage?
Zum einen auf die Präventionsleitlinie gegen Absturz
Allgemeines
Die Wahrscheinlichkeit, dass man abstürzt ist nicht gering, denn Absturzgefahren gehören auf höher gelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen fast zur Normalität.
Die Verwendung von kollektiven Schutzmaßnahmen ist vielfach nicht umsetzbar, so dass persönliche Schutzausrüstungen zum Einsatz kommen.
Dabei ergibt sich für alle am Bau beteiligten, wie z. B. Arbeitgeber, Beschäftigte und Gebäudeeigentümer aus den vielfaltigsten rechtlichen Grundlagen die Verpflichtung für geeignete Anschlageinrichtungen zu sorgen bzw. zu benutzen (siehe Bild 1).
Zum zweiten auf die DGUV 201-056
Aufgepasst!
Auch gelernte Dachdecker und Zimmerer müssen im Umgang mit PSAgA unterwiesen sein, vor der ersten Benutzung und mindestens einmal jährlich.
Hier muss im Vorfeld geklärt werden wer Zugang zu den jeweiligen Dachflächen hat, und wie diese zu sichern sind.





















