Ortsfeste Notleitern & Rettungsleitern
Beratung – Projektierung – Montage – Wartung

Rettungs- und Notleitern
Wir sind ein zertifiziertes Sachverständigenbüro mit dem Schwerpunkt Steigschutz sowie Flachdach- und Absturzsicherungen.
Ihr Spezialist für alle Arten von Steigschutz und Absturzsicherungen.
Wir passen alle Arten von Steigschutz- sowie Absturzsicherungssystemen speziell an Ihre Anforderungen und Wünsche an!
Material:
Aluminium pulverbeschichtet
Stahl verzinkt
Edelstahl
Eine Rettungsleiter für das Haus ist eine spezielle Leiter, die im Falle eines Notfalls, wie z.B. einem Brand oder einer anderen Gefahr, dazu dient, das Gebäude schnell und sicher zu verlassen.
Besonders in mehrstöckigen Häusern oder Wohnungen kann eine Rettungsleiter eine wichtige Rolle spielen, um eine schnelle Flucht zu ermöglichen, wenn Treppen oder andere Fluchtwege blockiert sind.
Merkmale einer Rettungsleiter für das Haus:
Platzsparend und unauffällig:
- Rettungsleitern für Wohnungen oder Häuser sind oft so konstruiert, dass sie bei Nichtgebrauch wenig Platz beanspruchen. Sie können z.B. in einem Schrank oder in einem speziellen Aufbewahrungsbeutel verstaut werden.
- Manche Modelle können an Fenstern oder Balkonen montiert werden und sind dann bei Bedarf schnell einsatzbereit.
Einfache Handhabung:
- Diese Leitern sind für die schnelle Anwendung im Notfall entwickelt, sodass sie einfach ausgerollt oder heruntergezogen werden können, ohne dass viel Zeit verloren geht.
- Sie sind so gebaut, dass auch unerfahrene oder schwächere Personen (wie Kinder oder ältere Menschen) sie sicher verwenden können.
Materialien:
- Die Leiter besteht meist aus widerstandsfähigem, aber leichtem Material, z.B. aus Aluminium, Stahl oder einem starken, reißfesten Textilgewebe (wie Nylon oder Polyester).
- Die Stufen sind oft rutschfest und der Rahmen ist so stabil, dass er das Gewicht einer Person sicher tragen kann.
Zubehör:
- Viele Rettungsleitern sind mit Sicherheitsmerkmalen wie rutschfesten Griffen oder Haltegurten ausgestattet, um die Benutzung zu erleichtern.
- Einige Modelle haben eine spezielle Struktur, die verhindert, dass die Leiter bei starkem Wind oder bei unsachgemäßer Handhabung herunterfällt.
Einsatzgebiet:
- Die Rettungsleiter wird in der Regel an Fenstern oder Balkonen angebracht, die als Fluchtwege im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefahr dienen. Sie ermöglicht es den Bewohnern, das Haus sicher zu verlassen, wenn die Treppenhäuser blockiert sind.
- Besonders in Mehrfamilienhäusern oder Wohnungen, die in höheren Stockwerken liegen, ist sie eine wichtige Sicherheitsvorkehrung.
Typen von Rettungsleitern für Häuser:
Faltbare Rettungsleiter:
Diese Modelle lassen sich kompakt zusammenfalten und sind sehr platzsparend. Sie werden meist in einer Tasche oder einem kleinen Aufbewahrungsbeutel aufbewahrt und können im Notfall leicht ausgerollt werden.
Fest montierte Rettungsleiter:
Diese Leitern sind dauerhaft an einem Fensterrahmen oder an einem Balkongeländer angebracht und können im Notfall heruntergelassen werden. Sie sind robust und benötigen weniger Aufwand, um eingesetzt zu werden.
Ausziehbare Rettungsleiter:
Diese Rettungsleitern werden oft aufrollbar geliefert und können bei Bedarf vollständig ausgezogen werden. Sie sind in der Regel sehr flexibel und können an unterschiedlich hohen Fenstern eingesetzt werden.
Sicherheitsvorkehrungen bei der Nutzung einer Rettungsleiter:
Überprüfung der Tragfähigkeit:
Achten Sie darauf, dass die Leiter die nötige Tragkraft hat, um das Gewicht aller im Haushalt lebenden Personen sicher zu tragen.
Regelmäßige Wartung:
Überprüfe die Leiter regelmäßig auf Beschädigungen oder Abnutzung, damit sie im Notfall zuverlässig funktioniert.
Richtige Anwendung:
Es ist wichtig, dass jeder im Haushalt weiß, wie man die Rettungsleiter im Notfall richtig benutzt. Eine kurze Übung, um den Umgang damit zu erlernen, kann im Ernstfall Leben retten.
Eine Rettungsleiter für das Haus ist also eine gute und sinnvolle Sicherheitsvorkehrung, vor allem in höheren Etagen, wo die normalen Fluchtwege durch Rauch oder Feuer blockiert sein könnten.
Die Rettungs- und Notleiter unterliegt verschiedenen Normen und Vorschriften, die in Deutschland (und in vielen anderen Ländern) festgelegt sind, um die Sicherheit der Menschen im Notfall zu gewährleisten.
Diese Normen regeln sowohl die Anforderungen an die Konstruktion als auch an die Anwendung von Rettungsleitern, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Gebäuden und auf Schiffen.
Wichtige DIN-Normen und Vorschriften für Rettungs- und Notleitern in Deutschland:
1. DIN 14094 – Rettungsleitern:
Diese Norm regelt die Anforderungen an Rettungsleitern für die Anwendung in Gebäuden und bei der Evakuierung von Personen. Sie legt die Mindestanforderungen an Tragfähigkeit, Sicherheit und Handhabung fest.
Sie definiert, dass Rettungsleitern rutschfeste Stufen, eine gute Sichtbarkeit und eine ausreichende Tragfähigkeit für mindestens eine Person (meist 100–150 kg) bieten müssen.
2. DIN EN 14122-4 – Sicherheit von Maschinen: Zugang zu Maschinen:
Diese Norm bezieht sich auf den Zugang zu Maschinen und Geräten, ist jedoch auch für Rettungsleitern relevant, da sie grundlegende Sicherheitsvorgaben für den Zugang über Leitern oder Treppen regelt.
Sie beschreibt, wie Leitern und Steigsysteme sicher gestaltet sein müssen, um Unfälle zu vermeiden.
3. DIN 18008 – Glas im Bauwesen:
Diese Norm behandelt Glasverkleidungen an Gebäuden, die bei Rettungsaktionen eine Rolle spielen können. Sie beschreibt die Anforderungen an Glas in Notleitern oder Notausgängen, um im Notfall keine Gefahr zu verursachen (z.B. keine scharfen Kanten oder leicht zerbrechende Teile).
4. Bauordnung und Brandschutzvorschriften:
In Deutschland gibt es in jeder Bundesland Bauordnungen, die spezifische Anforderungen an die Sicherheit von Fluchtwegen und Notleitern stellen. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, beinhalten aber immer Anforderungen, die sicherstellen, dass im Notfall eine schnelle und sichere Evakuierung möglich ist.
Die Brandschutzvorschriften (z.B. DIN 4102 für Feuerwiderstandsfähigkeit) stellen sicher, dass Rettungs- und Notleitern auch in Brandfällen standhalten und nicht durch Rauch oder Feuer unbrauchbar werden.
5. TRVB (Technische Richtlinie für die Vermeidung von Bränden und die Rettung von Personen):
Diese Richtlinien spezifizieren Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf die Fluchtweggestaltung und den Einsatz von Rettungsleitern in hohen Gebäuden, um eine sichere und schnelle Evakuierung zu gewährleisten.
Sie legen auch fest, wie Notleitern auf Balkonen oder Fenster installiert werden müssen, damit diese im Brandfall schnell zugänglich sind.
6. Baurechtliche Vorschriften zu Fluchtwegen:
In vielen Bauordnungen und Brandschutzvorschriften wird festgelegt, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Stockwerken oder in bestimmten Nutzungsarten (z.B. Krankenhäuser, Schulen) zusätzliche Fluchtwege erforderlich sind. Hierzu können auch Notleitern gehören, die an Fenstern oder Balkonen installiert werden müssen.
Wichtige Anforderungen und Merkmale:
1. Tragfähigkeit:
Rettungsleitern müssen in der Lage sein, das Gewicht mehrerer Personen (mindestens 100-150 kg) sicher zu tragen.
2. Bauweise:
Sie müssen stabil und widerstandsfähig sein, um auch unter extremen Bedingungen (wie bei Feuer oder starkem Wind) genutzt werden zu können.
Rutschfeste Stufen und eine geeignete Steighilfe sind vorgeschrieben, um ein Abrutschen oder Stürzen zu verhindern.
3. Zugänglichkeit:
Die Leiter muss so gestaltet sein, dass sie im Notfall schnell und einfach ausgezogen oder aktiviert werden kann. Sie darf nicht von Hindernissen blockiert werden.
Auch die Sichtbarkeit und der einfache Zugang müssen gewährleistet sein.
4. Montagehöhe und Auszugslänge:
Notleitern müssen so montiert werden, dass sie eine sichere Evakuierung vom jeweiligen Stockwerk ermöglichen. Das bedeutet, dass die Leiter bis zum Boden reichen muss, auch bei unterschiedlich hohen Stockwerken.
Die Montagehöhe wird nach der Höhe des jeweiligen Fensters oder Balkons und den individuellen Gegebenheiten des Gebäudes berechnet.
5. Wartung:
Um sicherzustellen, dass die Rettungsleiter im Notfall auch tatsächlich funktioniert, muss sie regelmäßig gewartet und auf Schäden überprüft werden.
Fazit:
Die Installation von Rettungsleitern in Wohnhäusern, Mehrfamilienhäusern oder öffentlichen Gebäuden ist durch spezifische Normen und Vorschriften geregelt, die sowohl die Sicherheit, als auch die Praktikabilität im Notfall sicherstellen.
Neben den technischen Normen wie der DIN 14094 und DIN EN 14122-4 sind auch die Bauordnungen und Brandschutzvorschriften von Bedeutung.
Bei der Auswahl und Installation einer Rettungsleiter muss man also sicherstellen, dass alle relevanten Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.
DIN 18799-1: Steigleitern mit Seitenholmen
- Geänderte Norm im Juni 2019 veröffentlicht
- Gegenüber der Normausgabe von 2009 wurden folgende, wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Anwendungsbereich um zusätzliche Anforderungen für Steigleiteranlagen an Schornsteinen und Antennentragwerken erweitert, u. a. Festlegung, dass an Schornsteinen Rückenschutz nicht als Absturzsicherung verwendet werden darf
- Steigleitern an baulichen Anlagen müssen bei Gesamtabsturzhöhen über 3,0 m (bisher über 5,0 m) mit Absturzsicherungen (Rückenschutz oder Steigschutz) versehen werden
- Rundsprossen an Steigleitern nach dieser Norm sind nicht mehr zulässig
- Zusätzliche Funktionsmaße für Steigleitern neu aufgenommen, z. B. Festlegung des maximalen Abstandes der Steigschutzschiene über der Zugangsebene sowie Mindestfreiraum bei Durchstiegsöffnungen bei der Verwendung von Steigschutz
- Anforderung an schwenkbare Ruhepodeste erweitert
- Anforderungen für Ausstiegsstellen bei Steigleitern mit Rückenschutz und Steigschutz neu aufgenommen, z. B. muss nur beim Ausstieg nach vorne die oberste Sprosse der Steigleiter auf gleicher Ebene mit der Ausstiegsstelle liegen
- Der Anhang „Auswahl und Gestaltung einer Steigleiteranlage“ wurde grundlegend überarbeitet
- Die bisherigen Festlegungen für die zur Benutzung berechtigten Personenkreise (ungeübte Person / wenig geübte Person / geübte Person) wurden gestrichen. Aufgenommen wurde die Vorgabe, dass die Benutzung von Steigleiteranlagen mit Steigschutz nur durch besonders unterwiesene Benutzer erfolgen darf
- In der Herstellerdokumentation müssen in Zukunft auch Informationen für mögliche Befestigungen von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen zur Verfügung gestellt werden. Es wurden deshalb Beispiele für geeignete Anschlagpunkte und -arten an Steigleitern neu aufgenommen
- Die Änderungen der neuen DIN 18799-1 sind bei allen entsprechenden Produkten im Sortiment berücksichtigt
DIN 18799-2: Steigleitern mit Mittelholm
- Geänderte Norm im Juni 2019 veröffentlicht
- Gegenüber der Normausgabe von 2009 wurden folgende, wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Anwendungsbereich um zusätzliche Anforderungen für Steigleiteranlagen an Schornsteinen und Antennentragwerken erweitert, u. a. Festlegung, dass an Schornsteinen Rückenschutz nicht als Absturzsicherung verwendet werden darf
- Steigleitern an baulichen Anlagen müssen bei Gesamtabsturzhöhen über 3,0 m (bisher über 5,0 m) mit Absturzsicherungen (Steigschutz) versehen werden
- Anforderungen an Steigschutz mit Drahtseil als feste Führung neu aufgenommen
- Rundsprossen an Steigleitern nach dieser Norm sind nicht mehr zulässig
- Zusätzliche Funktionsmaße für Steigleitern neu aufgenommen, z. B. Festlegung des maximalen Abstandes der Steigschutzschiene über der Zugangsebene sowie Mindestfreiraum bei Durchstiegsöffnungen bei der Verwendung von Steigschutz
- Anforderung an schwenkbare Ruhepodeste erweitert
- Anforderungen für Ausstiegsstellen bei Steigleitern mit Steigschutz neu aufgenommen, z. B. muss nur beim Ausstieg nach vorne die oberste Sprosse der Steigleiter auf gleicher Ebene mit der Ausstiegsstelle liegen
- Der Anhang „Auswahl und Gestaltung einer Steigleiteranlage“ wurde grundlegend überarbeitet
- Die bisherigen Festlegungen für die zur Benutzung berechtigten Personenkreise (ungeübte Person / wenig geübte Person / geübte Person) wurden gestrichen. Aufgenommen wurde die Vorgabe, dass die Benutzung von Steigleiteranlagen mit Steigschutz nur durch besonders unterwiesene Benutzer erfolgen darf
- In der Herstellerdokumentation müssen in Zukunft auch Informationen für mögliche Befestigungen von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen zur Verfügung gestellt werden. Es wurden deshalb Beispiele für geeignete Anschlagpunkte und -arten an Steigleitern neu aufgenommen
- Die Änderungen der neuen DIN 18799-2 sind bei allen entsprechenden Produkten im Sortiment berücksichtigt
DIN 18799-3: Zubehörteile
- Neuer Normteil für Steigleitern an baulichen Anlagen
- Veröffentlichung der Norm: Februar 2021
- Die Norm enthält Festlegungen für Bühnen, Laufstege, Bodenbeläge, Geländer, Durchgangssperren und Zustiegssicherungen
- Die Norm gilt nicht für:
- ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen (DIN EN ISO 14122-4)
- ortsfeste Steigleitern für Schächte (DIN EN 14396)
- ortsfeste Notsteigleitern (DIN 14094-1)
- ortsfeste Zugänge zu verfahrenstechnischen Apparaten (DIN 28017)
- Laufstege: Flächenlast min. 2,0 kN/m2, Gesamtlast min. 1,5 kN, Breite min. 500 mm
- Bühnen: Flächenlast min. 2,0 kN/m2, Gesamtlast min. 2,0 kN, Breite und Länge jeweils min. 800 mm
- Bodenbeläge von Laufstegen und Bühnen min. Rutschhemmungsbewertung R 10 (nach DIN 51130)
- Bei Abständen > 180 mm zwischen Gebäude und Bühne oder Laufsteg ist ein Geländer (Handlauf, Knieleiste und Fußleiste) mit Geländerhöhe min. 1.100 mm erforderlich
- Durchgangssperre (selbstschließende Sicherungstüre) an Geländeröffnungen erforderlich. Bei Attikahöhe ≥ 1.100 mm ist keine Durchgangssperre erforderlich
- An frontseitigen Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer (jeweils min. 1.500 mm Länge zur Leitermittelachse) oder in die Ausstiegsfläche weitergeführte Geländer (min. 2.000 mm Länge von der Ausstiegskante) notwendig, gilt auch bei Attikahöhen < 1.100 mm
- Die Geländer an Ausstiegsstellen benötigen bei Attikahöhen über 100 mm keine Fußleiste, bei Attikahöhen über 600 mm keine Fuß- und Knieleiste
- Steigleiter die auf Bühnen oder Laufstegen enden müssen bei Abständen ≤ 1.500 mm zum Geländer mit zusätzlichen Absturzsicherungen versehen werden (z. B. Streben zwischen Rückenschutz und Geländer)
- Abhängig von der Gefährdungsurteilung sind Maßnahmen (Zustiegssicherungen) gegen das Besteigen der Steigleiter durch unbefugte Personen vorzusehen
- Wenn Zustiegssicherungen erforderlich sind, darf der Rückenschutz erst ab einer Höhe von 2.700 mm (ansonsten 2.200 mm) beginnen
- Die Änderungen aufgrund der neuen DIN 18799-3 sind bei den entsprechenden Produkten im Sortiment bereits berücksichtigt
